Vermieter haben bei der Abrechnung der Nebenkosten den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten und ihre Mieter vor unverhältnismäßigen und überflüssigen Kosten zu bewahren. Was das genau bedeutet, bleibt unbestimmt.

Aus Sicht der Mieter bieten Vergleichsportalen einen Blick auf den Markt. Derzeit weisen diese - bezogen auf die günstigsten Online-Angebote und regelmäßig verglichen mit der Grundversorgung - erhebliche Kosteneinsparungen von bis zu 30% aus. Aber selbst im Vergleich zu Sondertarifen der lokalen Anbieter verbleiben häufig Einsparungspotentiale von mehr als 25%. Für den einzelnen Mieter können scheinbar hieraus mehrere hundert Euro Einsparpotential resultieren.

Aus Sicht der Hausverwaltung kann der Preis aber nicht als alleiniges Kriterium für die Wirtschaftlichkeitsannahme gelten. Prozesskosten für Energieeinkauf, Vertragsmanagement, Nebenkostenabrechnung spielen ebenfalls eine gewichtige Rolle.

Meines Erachtens sind Energieversorgungsunternehmen gut beraten, den Bedürfnissen der Wohnungswirtschaft, insbesondere hinsichtlich Transparenz der Leistung, entgegenzukommen. Aber auch kleine und mittlere Unternehmen sollten diese Herausforderung mit ein wenig Unterstützung effizient meistern können. Dann haben energiepartnerschaftliche Lösungen mit lokalem Bezug auch nachhaltig eine faire Chance.







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